Kosten

Spezialisierte Kanzlei für Verkehrsrecht und Strafrecht

Ein kurzes Wort zu den Kosten:

Dass ein Anwalt nicht umsonst arbeitet, ist allgemein bekannt.
Die anwaltlichen Gebühren richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Da diese Gebühren seit 2013 nicht erhöht wurden und daher häufig ein kostendeckendes Arbeiten nicht möglich ist, berechne ich in Abweichung von den gesetzlichen Gebühren ein Stundenhonorar von 190,00 € netto (zzgl. Auslagen).
Im Einzelfall besteht die Möglichkeit der Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder eines Erfolgshonorars.
Ich informiere Sie auf Nachfrage auch gerne über die Möglichkeiten der Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und einer Pflichtverteidigung.

Die Kosten für die Strafverteidigung und die Verteidigung in Bußgeldsachen fallen je nach Arbeitsaufwand und Umfang des Verfahrens aus. Erst nach Akteneinsicht kann beurteilt werden, wie hoch die Kosten für die Strafverteidigung voraussichtlich ausfallen werden.

  • Für ein Beratungsgespräch sind in der Regel zwischen 150,00 € und 200,00 € netto zu veranschlagen. Eine Beratung macht aus meiner Sicht allerdings erst nach erfolgter Akteneinsicht Sinn. Die Kosten für die Akteneinsicht sind in diesem Betrag bereits enthalten. Die Fotokopiekosten fallen zusätzlich an.
  • Sofern Sie lediglich einen einfachen Rat ohne Akteneinsicht wünschen, belaufen sich die Kosten hierfür auf 50,00 € netto zzgl. MwSt.

Im Rahmen der Verkehrsunfallregulierung werden die anfallenden Kosten durch die gegnerische Versicherung aus der Höhe des regulierten Schadens übernommen. Sofern Sie hier über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, müssen Sie bei einer Teilregulierung anteilig die entstandenen Anwaltsgebühren übernehmen.

Eine Opfervertretung erfolgt in der Regel als Beistand auf Staatskosten oder nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Manchmal ist aber auch Opfer-Rechtsschutz in Ihrer Rechtsschutzversicherung enthalten. Hier lohnt sich ggf. ein Blick in die vereinbarten Rechtsschutzbedingungen.

Eine Vielzahl meiner Tätigkeiten kann über eine Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden, sofern Sie über eine solche verfügen.
Rechtsschutzversicherungen nennen Ihnen auf Anfrage gerne einen Anwalt, mit dem sie zusammenarbeiten. Für Sie ändert sich bei der Beauftragung eines nicht von Ihrer Rechtsschutzversicherung vorgeschlagenen Anwalts normalerweise an der Kostenübernahme nichts – nur für die Versicherung wird es in der Regel teurer. Das hängt damit zusammen, dass die Versicherungen gerne Gebührenvereinbarungen mit Anwälten treffen, die niedriger liegen, als die üblicherweise zu übernehmenden Gebühren. Im Gegenzug wird dieser Anwalt dann gegenüber dem Ratsuchenden vorgeschlagen.

Da Sie aber die freie Anwaltswahl haben, sollten Sie auch bei einem verkehrsrechtlichen oder strafrechtlichen Problem immer einen Spezialisten zu Rate ziehen. Auch wenn jeder Anwalt grundsätzlich jede Rechtsfrage beantworten könnte, kann die Erfahrung eines Spezialisten in vielen Fällen zu einem schnelleren und günstigeren Ergebnis führen.