Den besten Rat, den man nach einem Verkehrsunfall geben kann:
Sofort einen Anwalt beauftragen, der sich im Verkehrsrecht auskennt.
Zwar behaupten viele Anwälte sich im Verkehrsrecht auszukennen, eine Garantie dafür erhält man aber dafür nicht. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man sich für einen Fachanwalt für Verkehrsrecht entscheidet. Dies bietet die Gewähr dafür, dass der Anwalt bereits umfangreich im Verkehrsrecht tätig war.
Wenn die Sachlage bei Sachschäden klar ist, ruft die gegnerische Versicherung häufig bei Ihnen an oder unterbreitet Ihnen ein schriftliches Regulierungsangebot. Letzteres ist oft verbunden mit dem Hinweis auf eine Partnerwerkstatt der Versicherung und der „kostenfreien“ Reparatur und der Stellung eines Ersatzfahrzeugs für die Reparaturdauer (sog. „Rundum-Sorglos-Pakete“).
Sie sollten hier immer bedenken, dass es sich um den Gegner handelt – und dieser wird Ihnen freiwillig nicht mehr zahlen als unbedingt notwendig. Dies wirkt sich häufig auch auf die Leistungen der empfohlenen Werkstatt aus, die unter dem Kostendruck der Versicherung gezwungenermaßen jedenfalls nicht so (umfangreich und sorgfältig) arbeiten würde, als wenn Sie selbst die Rechnung zahlen würden.
Sie haben das Recht zu entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen oder nicht und können sich dabei auch für die Fachwerkstatt Ihrer Wahl entscheiden. Die Kosten hierfür muss die gegnerische Versicherung vollständig übernehmen, wenn Sie keine Mitschuld am Unfall trifft. Selbstverständlich haben Sie auch Anspruch auf einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur oder auf eine sog. Nutzungsausfallentschädigung.
Ein Verkehrsanwalt wird Sie hier ausführlich über die Ihnen zustehenden Rechte informieren und Ihren Schaden vollumfänglich für Sie bei der Versicherung geltend machen.
Die Erfahrung zeigt, dass Unfallgeschädigte die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz erhalten, als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.
Auch bei einer Mitschuld am Unfall kann ein Verkehrsanwalt bei Vorhandensein einer Vollkaskoversicherung über das sog. Quotenvorrecht für Sie ein wesentlich günstigeres Ergebnis erreichen.
Besonders auffällig werden die Unterschiede, sobald es nicht nur zu Sach- sondern auch zu Personenschäden gekommen ist. Nur ein Verkehrsanwalt kann alle Positionen, die nunmehr anfallen, korrekt beziffern.
Sollte es gar zu einem körperlichen Dauerschaden oder zur Tötung eines nahen Angehörigen gekommen sein, dann sollten Sie sich vor Augen halten, dass die Versicherungen diese Fälle an Mitarbeiter übergeben, die nur solche Fälle bearbeiten. Die Berechnung von Haushaltsführungsschaden, Rentenausfallschaden, Erwerbsschaden, Unterhaltsschaden etc. erfordert Spezialkenntnisse, die ein „normaler“ Rechtsanwalt in der Regel nicht aufweisen kann.
Deshalb sollten auch Sie sich hier um Waffengleichheit herzustellen der Hilfe eines Spezialisten versichern.