Eine Beratung und Vertretung in der bestmöglichen Art und Weise erfordert auch bei Anwälten eine immer weitergehende Spezialisierung.
Seit Jahren habe ich mich konzentriert auf die Bereiche des Verkehrsrechts, des Strafrechts und des Opferrechts.
Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat mir daher die Berechtigung verliehen, die weiteren Berufsbezeichnungen „Fachanwältin für Strafrecht“ und „Fachanwältin für Verkehrsrecht“ führen zu dürfen.
Voraussetzung hierfür sind u.a. mehrjährige Berufserfahrung, der Nachweis von umfangreichen Tätigkeiten im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts bzw. des Verkehrsrechts sowie die Ablegung jeweils einer theoretischen Prüfung. Weiter besteht die Verpflichtung zur jährlichen Fortbildung, damit die Fachanwaltsbezeichnungen nicht aberkannt werden.
Desweiteren bin ich als Anwältin am Internationalen Strafgerichtshof (International Criminal Court / Cour Pénale Internationale) in Den Haag, Niederlande zugelassen.
Ich berate Sie gerne vorab kostenlos über die anfallenden Kosten bei einer Beauftragung.